Seit dem 01.01.2008 darf in Gaststätten und öffentlichen Einrichtungen nicht mehr geraucht werden.
Jahrelanger Nikotinkonsum verursachte vorwiegend in Gaststätten und Hotelbetrieben gelbe Wände und Decken und Gerüche in Polstern. Sogar Holzdecken zeigen nicht mehr ihren eigentlichen Farbton, sondern sind von einer Nikotinschicht überzogen. Nikotingeruch hat sich überall eingebrannt. Nach fast einem Jahr, in dem nun nicht mehr geraucht werden darf, ist dieses Übel noch nicht beseitigt. Ihre Gardinen haben sie bestimmt gewaschen. Nur wie sieht es bei den Polstern, Decken und Wände aus? Textile Stoffe wie Polster, Gardinen und Teppichböden sind ein idealer Geruchsspeicher.
Wie kann man nun diesbezüglich Abhilfe schaffen?
Wir bieten eine Nikotinbeseitigung an Holzdecken durch eine gründliche Wäsche mit einem geeigneten Reiniger
Gerüche beseitigen wir durch eine gründliche Tiefenreinigung der Polstermöbel. Dies kann ohne Demontage der Polster bzw. Bezüge erfolgen, und es verbleiben keine klebrigen Rückstände.
Nikotinflecken an Wänden und Decken werden mit sog. Isolierfarbe behandelt und mit einer nach der Lebensmittelverordnung zugelassenen und gekennzeichneten Farbe überstrichen.
In Hotelbetrieben kann eine biologisch und ökologisch unbedenkliche Teppichreinigung erfolgen.
Gerne können wir Sie unverbindlich vor Ort beraten.
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